Der Erstkontakt ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Hierbei werden Sie auch über die finanziellen Konsequenzen unserer Beauftragung aufgeklärt.
Erstberatung:
Die Vergütung für die Erstberatung wird durch den Umfang der Beratung sowie der Bedeutung der Rechtsangelegenheit bestimmt.
Die Kosten der Erstberatung betragen maximal 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechtsschutzversicherung:
Falls ein Mandant rechtsschutzversichert ist und die rechtliche Angelegenheit vom Versicherungsschutz gedeckt ist, rechnen wir direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Beratungshilfe:
Für Mandanten, die über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Wird Beratungshilfe gewährt, so rechnet der Rechtsanwalt gegenüber der Staatskasse ab. Die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit betragen in einem solchen Fall für den Mandanten lediglich 15,00 €. Weitere Informationen dazu können bei Amtsgerichten einholt werden oder direkt bei uns.
Für das Tätigwerden vor Gericht besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Kostenerstattung:
Ein Kostenerstattungsanspruch kann möglicherweise bestehen, wenn ein Rechtsstreit erfolgreich geführt wurde. Dabei können die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit gegenüber der unterliegenden Partei geltend gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Kostenerstattungsanspruch tatsächlich vorliegt und der Gegner solvent ist. Ein Kostenerstattungsanspruch ist beispielsweise nicht bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gegeben.